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   BVerwG, 21.02.2007 - 7 B 10.07   

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https://dejure.org/2007,21828
BVerwG, 21.02.2007 - 7 B 10.07 (https://dejure.org/2007,21828)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.2007 - 7 B 10.07 (https://dejure.org/2007,21828)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 7 B 10.07 (https://dejure.org/2007,21828)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs; Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Beweis einer Vereinbarung zwischen dem Landratsamt und dem Notariat über die Belange des Naturschutzrechts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2007 - 7 B 10.07
    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO) ist die (erfolglose) Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglicher Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 , BVerfGE 74, 220 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2007 - 7 B 10.07
    In der Beschwerdebegründung muss daher dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2007 - 7 B 10.07
    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO) ist die (erfolglose) Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglicher Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 , BVerfGE 74, 220 ).
  • BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86

    Ladung - Frist - Rechtliches Gehör - Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2007 - 7 B 10.07
    Eine Partei, die von einer solchen Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, kann sich später nicht darauf berufen, ihr sei das rechtliche Gehör versagt worden (vgl. Urteil vom 6. Februar 1987 - BVerwG 4 C 2.86 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 38).
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